Langzeitaufenthalt in der Türkei
In Deutschland ist es grau und neblig oder kalt und regnerisch. Sie planen einen Langzeiturlaub bei Sonnenschein und angenehmen Temperaturen? Dann ist die türkische Riviera ideal für Sie. Aber Vorsicht: als deutscher Staatsbürger können Sie sich nicht unbefristet in der Türkei aufhalten. Das müssen Sie beachten:

Langzeiturlaub in der TuerkeiWie lange dürfen Sie in der Türkei bleiben?

In einem Zeitraum von 180 Tagen dürfen Sie sich als Tourist bis zu 90 Tage in der Türkei aufhalten ohne sich irgendwelche Gedanken machen zu müssen. Halten Sie sich in der Zeitspanne von 180 Tagen mehrmals in der Türkei auf, dann werden die einzelnen Aufenthaltstage addiert. Bleiben Sie länger als 90 Tage gibt es kein Pardon! Geldstrafen und befristete Einreiseverbote sind die Folge.

Kurze Ausreise führt zu nichts

Die bisherige Handhabung vieler Langzeiturlauber durch einen kurzen Trip zur griechischen Insel Rhodos oder in den griechischen Teil von Zyprern ein erneutes Aufenthaltsrecht zu erwirken, ist nicht mehr möglich. Wenn Sie sich länger in der Türkei aufhalten wollen, dann führt kein Weg an einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung vorbei.

In Deutschland ein Visum besorgen

Wenn Sie bereits bei der Urlaubsplanung einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Türkei vorgesehen haben, dann können Sie vor der Einreise ein Visum bei der türkischen Auslandsvertretung beantragen. Welches türkische Konsulat für Sie zuständig ist, können Sie in unserem download für türkische Konsulate sehen.

In der Türkei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen

Aufenthaltsgenehmigung, IkametSollten Sie sich in der Türkei aufhalten und absehen, dass ihr Aufenthalt die zulässige Frist überschreitet, dann beantragen Sie rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis (İkamet) bei der Ausländerbehörde. Beachten Sie bitte, dass dafür ihr Reisepass noch 90 Tagen über das beabsichtigte Aufenthaltsende hinaus gültig sein muss. Die Aufenthaltsgenehmigung ist kostenpflichtig. Für deutsche Staatsangehörige, die mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind, ist die Aufenthaltsgenehmigung kostenlos. Erkundigen Sie sich im Vorfeld darüber welche Unterlagen für eine Aufenthaltsgenehmigung bei ihren persönlichen Lebensumständen notwendig sind bei der folgenden Behörde für Antalya:

Emniyet Müdürlüğü
Yanancılar Şubesi
Siteler mah., Uncali cad., 1355 sokak,

Antalya

Telefon 0242/2279600

Die Adresse sehen Sie unten im Stadtplan-Ausschnitt. Wenn Sie dort auf “Wegbeschreibung hierher” klicken, können Sie sich die Route von ihrem Standort zur Ausländerbehörde anzeigen lassen.

Quellangabe:
Neben eigenen Erfahrungen sind in diesen Artikel Informationen eingeflossen von der Webseite des Auswärtigen Amts der BRD: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise – Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.